Was tun im Sterbefall?
Nach einem Todesfall müssen zahlreiche Entscheidungen getroffen werden. Wir helfen Ihnen alle notwendigen Schritte fristgerecht und in der richtigen Reihenfolge zu erledigen.
Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an! Unsere Telefonnummer: +43 (0) 664 / 78 60 235
Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim, Pensionistenheim oder Hospiz
- Klären Sie die Möglichkeit Ihrer Anwesenheit bei Sterben, Tod und Verabschiedung
- Anruf beim Bestattungsunternehmen
- Kleider (ausgenommen Schuhe), mit denen der/die Verstorbene zur Einsargung bekleidet werden soll, müssen ins Krankenhaus (Pflege-, Pensionistenheim, Hospiz) oder zum Bestatter gebracht werden
- Wo Sie die „Anzeige des Todes“ erhalten, erfahren Sie in der Verwaltung des Krankenhauses oder bei Ihrem Bestattungsunternehmen
Sterbefall an einem öffentlichen Ort
- Sie werden durch die zuständige Sicherheitsdienststelle verständigt.
- Dabei wird Ihnen mitgeteilt, wohin der/die Verstorbene gebracht wurde. Nehmen Sie möglichst rasch Kontakt mit Ihrem Bestatter auf.
- Das Bestattungsunternehmen übernimmt auch die Bekleidung für den/die Verstorbene/n und erledigt die erforderlichen Überführungsformalitäten.
- Besonders bei unerwarteten Todesfällen wie z.B. ein Unfall ist das Abschiednehmen für die weitere Bewältigung der Trauer von großer Bedeutung. Da es in Krisensituation häufig zu Überforderung kommt, bieten professionelle Einrichtungen Krisenintervention zur persönlichen Begleitung an.
Sterbefall an einem öffentlichen Ort
- Sie werden durch die zuständige Sicherheitsdienststelle verständigt.
- Dabei wird Ihnen mitgeteilt, wohin der/die Verstorbene gebracht wurde. Nehmen Sie möglichst rasch Kontakt mit Ihrem Bestatter auf.
- Das Bestattungsunternehmen übernimmt auch die Bekleidung für den/die Verstorbene/n und erledigt die erforderlichen Überführungsformalitäten.
- Besonders bei unerwarteten Todesfällen wie z.B. ein Unfall ist das Abschiednehmen für die weitere Bewältigung der Trauer von großer Bedeutung. Da es in Krisensituation häufig zu Überforderung kommt, bieten professionelle Einrichtungen Krisenintervention zur persönlichen Begleitung an.
Sterbefall im Ausland
Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers/einer österreichischen Staatsbürgerin im Ausland werden die Angehörigen in der Regel durch die dort ansässige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) verständigt. Sind Sie selbst vor Ort, wenden Sie sich an diese österreichische Vertretungsbehörden (Botschaft oder Konsulat).
Service
Eine Liste der österreichischen Botschaften und Konsulate im Ausland hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, 1010 Wien, Minoritenplatz 8, Tel. 0800 234 888 (aus dem Ausland Tel. +43 50 11 50 – 44), www.bmeia.gv.at.
Kosten
Die Kosten der Überführung sind von den Angehörigen zu tragen, es sei denn, der/die Verstorbene hat schon vor seinem/ihrem Ableben die entsprechenden Maßnahmen getroffen. Eine Versicherung für solche Fälle bietet der Wiener Verein, der weltweit alle Formalitäten und Behördenwege erledigt. Sämtliche anfallenden Kosten und Gebühren werden (im Rahmen der Versicherungssumme) vom Wiener Verein übernommen.
Aufnahmegespräch
Zur Aufnahme des Todesfalles bitten wir Sie zu einem persönlichen Gespräch in unseren Räumlichkeiten. Gemeinsam wird Art, Zeit und Ort des Begräbnisses in Ruhe besprochen und die Gestaltung der Trauerdrucksorten festgelegt.
Das Begräbnis
Wir organisieren gemeinsam mit Ihnen die Durchführung des Begräbnisses unter Einbindung der örtlichen Gepflogenheiten und des gesellschaftlichen Status und Standes des/der Verstorbenen.
- Koordination der Termine
- Bestattungsart: Erd- oder Feuerbestattung
- Sarg, Aufbahrung, Begräbnisablauf, religiöse Zeremonie, Vereine, Musik u.a.
- die Begleitung der Trauerfeier durch die Pfarre oder einen Trauerredner
- Besorgung sämtlicher Drucksorten wie Trauerbilder und Trauerparten: Wir drucken für Sie u. a. Trauerparten, Trauerbilder, Fotos der Verstorbenen in der gewünschten Größe (inkl. Bilderrahmen). Die textliche Gestaltung der Trauerparten und Trauerbilder ist ganz individuell und wird gemeinsam mit Ihnen erstellt.
- Arrangieren des Begräbnisses und des Totenmahls
Hilfreiche Links
- Aktuelle Informationen über Grabnutzungsrecht, Todesfall, Totenbeschau, Bestattung, Meldungen nach dem Todesfall, Verpflichtungen, Verlassenschaftsverfahren etc.
www.help.gv.at – Todesfall - Antragstellung auf Witwenpension/Witwerpension
www.help.gv.at – Witwenpension/Witwerpension - Informationen zu Testament/Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht
notar.at
Hat der/die Verstorbene jedoch zu Lebzeiten für seine/ihre Bestattung Vorsorge getroffen, sind diese Unterlagen unbedingt vorzulegen.*
Beachten Sie bitte, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, dem Willen des/der Verstorbenen nach der Bestattungsart Folge zu leisten.*
Über die Gestaltung und Ausführung von Parten, Trauernachrichten in Tageszeitungen, Trauerbildern und Danksagungen informieren wir Sie gern und besorgen die damit verbundenen Erledigungen für Sie. Sie können sich zwischen zahlreichen Vorlagen entscheiden.*
Blumenspenden sind Zeichen des Gedenkens und der Achtung für den Toten/die Tote und des Trostes für die Hinterbliebenen. Hat der/die Verstorbene zu Lebzeiten den Wunsch geäußert, anstelle von Blumenspenden z.B. eine karitative Einrichtung zu begünstigen, kann dies auf den Parten bekanntgegeben werden.*
* Quelle: Ratgeber im Trauerfall, Eigentümer und Verleger: Fachverband Bestattung, A-1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63